[ Auszug: Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider
Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft des Urteils
aufgelöst. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]